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53/28b Geh- u. Radweg ohne Benützungspflicht für Radfahrer – Rad links Anfang

Preis:
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Neuhauser VT

Reflexionsklasse: Typ 1
Ausführung: Flachform

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Beschreibung

53/28b Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht für Radfahrer – Rad links Anfang

Das Hinweiszeichen 53/28b kennzeichnet den Beginn eines getrennt geführten Geh- und Radwegs, bei dem der Bereich für Radfahrer links und der für Fußgänger rechts liegt. Radfahrer dürfen ihren Bereich benützen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Das Symbol auf dem Zeichen bildet die Aufteilung genau ab, damit jeder auf Anhieb erkennt, welche Seite ihm gehört. Die Trennung erfolgt in der Regel durch eine Bodenmarkierung oder einen unterschiedlichen Belag. Fußgänger bleiben auf ihrer Seite, Radfahrer auf der linken Hälfte, und beide wechseln nur mit Vorsicht in den anderen Bereich.

Lieferprogramm

  • Ausführung: Flachform, Alform, C-Sign
  • Reflexionsklasse: Typ 1, Typ 2, Typ 3
  • Format/Stärke: 470x470/2, 630x630/2, 960x960/2,5 mm

Liegt der Radbereich auf der anderen Seite, verwenden Sie 53/28b-1 mit Rad rechts. Für eine Fläche ohne Trennung ist 53/28a vorgesehen, für eine benützungspflichtige Anlage mit Rad links 52/17a Geh- und Radweg, Rad links.

Das Ende kennzeichnet 53/29d. Bei Menne Verkehrstechnik erhalten Sie dazu Steher und Befestigungen.

Richtlinien

Einordnung

Hinweiszeichen nach § 53 Z 28b der österreichischen StVO 1960. Es kennzeichnet einen getrennten Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht mit Radbereich links.

Größen

  • 470x470 mm, 2 mm
  • 630x630 mm, 2 mm
  • 960x960 mm, 2,5 mm

Reflexionsklassen

  • Typ 1
  • Typ 2
  • Typ 3

Ausführungen

  • Flachform
  • Alform
  • C-Sign

Aufstellung & Genehmigung

Die Seitenaufteilung muss mit der tatsächlichen Markierung vor Ort übereinstimmen. Planung und Verordnung liegen bei Gemeinde und Behörde, die auch festlegen, an welchen Zugängen das Zeichen steht.

Montage & Zubehör

Das Zeichen wird am Beginn des Weges und nach Einmündungen aufgestellt, etwa mit Aufstellvorrichtung Aluminium oder in der Bodenhülse City.

Häufige Fragen

Was bedeutet das Zeichen 53/28b?

Es kennzeichnet einen getrennten Geh- und Radweg mit Radbereich links und Gehbereich rechts. Die Benützung ist für Radfahrer freiwillig.

Woran erkenne ich, welche Seite für Radfahrer ist?

Das Symbol auf dem Zeichen zeigt die Aufteilung, vor Ort trennt meist eine Markierung oder ein anderer Belag die Bereiche.

Welches Zeichen brauche ich, wenn der Radbereich rechts liegt?

Dann ist 53/28b-1 das richtige Zeichen.

Wie wird das Ende angezeigt?

Mit dem Zeichen 53/29d.

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Unsere Überzeugung ist klar: Verkehrstechnik muss verlässlich sein, verständlich bleiben und sich in der Praxis bewähren. Genau danach richten wir unser Handeln aus. Wir entwickeln Lösungen, die nicht nur Normen erfüllen, sondern im täglichen Einsatz überzeugen – auf Baustellen, in Unternehmen und im öffentlichen Raum. Jedes Produkt steht für den Anspruch, Sicherheit einfach, eindeutig und ohne Umwege umzusetzen. Dafür übernehmen wir Verantwortung – jeden Tag.

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