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53/28b-1 Geh- u. Radweg ohne Benützungspflicht für Radfahrer – Rad rechts Anfang

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Neuhauser VT

Reflexionsklasse: Typ 1
Ausführung: Flachform

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Beschreibung

53/28b-1 Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht für Radfahrer – Rad rechts Anfang

Das Hinweiszeichen 53/28b-1 zeigt den Beginn eines getrennten Geh- und Radwegs, auf dem Radfahrer rechts und Fußgänger links unterwegs sind. Die Nutzung des Radbereichs steht Radfahrern frei, sie dürfen auch die Fahrbahn wählen.

Welche Seite der Radbereich ist, zeigt das Symbol auf dem Zeichen. Vor Ort trennt meist eine Bodenmarkierung oder ein anderer Belag die beiden Bereiche, und die Aufteilung auf der Tafel muss genau dieser Markierung entsprechen. Fußgänger bleiben links, Radfahrer rechts, und wer in den anderen Bereich wechselt, achtet auf den übrigen Verkehr.

Größen und Bauarten

  • Ausführung: Flachform, Alform, C-Sign
  • Reflexionsklasse: Typ 1, Typ 2, Typ 3
  • Format/Stärke: 470x470/2, 630x630/2, 960x960/2,5 mm

Für den umgekehrten Fall gibt es 53/28b mit Rad links. Ist die Benützung verpflichtend, verwendet die Behörde 52/17a Geh- und Radweg, Rad rechts. Das Ende des Abschnitts zeigt 53/29d-1.

Steher, Bodenhülsen und Abdeckkappen für die Montage führt Menne Verkehrstechnik passend zu diesem Zeichen.

Richtlinien

Einordnung

Hinweiszeichen nach § 53 Z 28b-1 der österreichischen StVO 1960 für einen getrennten Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht mit Radbereich rechts.

Größen

  • 470x470 mm, 2 mm
  • 630x630 mm, 2 mm
  • 960x960 mm, 2,5 mm

Reflexionsklassen

  • Typ 1
  • Typ 2
  • Typ 3

Ausführungen

  • Flachform
  • Alform
  • C-Sign

Aufstellung & Genehmigung

Bevor das Zeichen montiert wird, sollten Markierung und Symbol abgeglichen sein: Der rechte Bereich muss tatsächlich als Radbereich ausgebildet sein. Grundlage ist die Verordnung der Behörde.

Montage & Zubehör

Im Gehbereich eignet sich die Bodenhülse City mit Gewindering. Freistehend am Grünstreifen wird die Aufstellvorrichtung Aluminium verwendet.

Häufige Fragen

Was bedeutet das Zeichen 53/28b-1?

Es kennzeichnet einen getrennten Geh- und Radweg mit Radbereich rechts und Gehbereich links. Radfahrer müssen ihn nicht benützen.

Worin unterscheidet sich 53/28b-1 von 53/28b?

Nur in der Seitenaufteilung: Bei 53/28b liegt der Radbereich links, bei 53/28b-1 rechts.

Dürfen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren?

Ja, wegen der fehlenden Benützungspflicht dürfen sie auch die Fahrbahn wählen.

Welches Zeichen beendet den Abschnitt?

Das Zeichen 53/29d-1.

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