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53/28a Geh- u. Radweg ohne Benützungspflicht für Radfahrer Anfang

Preis:
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Neuhauser VT

Reflexionsklasse: Typ 1
Ausführung: Flachform

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Beschreibung

53/28a Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht für Radfahrer Anfang

Das Hinweiszeichen 53/28a kennzeichnet den Beginn eines gemeinsamen Geh- und Radwegs, den Radfahrer benützen dürfen, aber nicht müssen. Fußgänger und Radfahrer teilen sich die Fläche ohne Trennung in eigene Bereiche.

Weil beide Gruppen auf derselben Fläche unterwegs sind, ist gegenseitige Rücksicht gefragt. Radfahrer, die zügig unterwegs sein wollen, können stattdessen auf der Fahrbahn fahren. Eingesetzt wird das Zeichen häufig an Uferwegen, Verbindungen zwischen Siedlungen oder breiten Gehsteigen im Ortsgebiet, auf denen eine Pflicht zur Benützung nicht angemessen wäre.

Was lieferbar ist

  • Ausführung: Flachform, Alform, C-Sign
  • Reflexionsklasse: Typ 1, Typ 2, Typ 3
  • Format/Stärke: 470x470/2, 630x630/2, 960x960/2,5 mm

Gibt es auf dem Weg getrennte Bereiche für Fußgänger und Radfahrer, sind die Varianten 53/28b mit Rad links oder 53/28b-1 mit Rad rechts richtig. Ist die Benützung verpflichtend, wird 52/17a Geh- und Radweg verwendet.

Das Ende des Abschnitts zeigt 53/29c. Passendes Montagezubehör führt Menne Verkehrstechnik ebenfalls.

Richtlinien

Einordnung

Hinweiszeichen nach § 53 Z 28a der österreichischen StVO 1960. Es kennzeichnet einen gemeinsam genutzten Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht für Radfahrer.

Größen

  • 470x470 mm, 2 mm
  • 630x630 mm, 2 mm
  • 960x960 mm, 2,5 mm

Reflexionsklassen

  • Typ 1
  • Typ 2
  • Typ 3

Ausführungen

  • Flachform
  • Alform
  • C-Sign

Aufstellung & Genehmigung

Die Widmung als Geh- und Radweg und der Verzicht auf die Benützungspflicht werden behördlich verordnet. Die Gemeinde stellt das Zeichen danach an allen Zugängen zum Weg auf.

Montage & Zubehör

Am Wegrand reicht ein schlanker Steher mit Aufstellvorrichtung Aluminium. Auf Grünflächen eignet sich ein Fundamentsockel.

Häufige Fragen

Was bedeutet das Zeichen 53/28a?

Es kennzeichnet einen gemeinsamen Geh- und Radweg, den Radfahrer nutzen dürfen, aber nicht müssen.

Müssen Radfahrer den Geh- und Radweg benützen?

Nein, bei diesem Zeichen ist die Benützung freiwillig. Radfahrer dürfen auch auf der Fahrbahn fahren.

Worauf müssen Radfahrer auf dem gemeinsamen Weg achten?

Fußgänger und Radfahrer teilen sich die Fläche. Radfahrer fahren daher rücksichtsvoll und angepasst.

Welches Zeichen gilt, wenn Fuß- und Radbereich getrennt sind?

Dann wird 53/28b oder 53/28b-1 verwendet, je nachdem, ob der Radbereich links oder rechts liegt.

Wie wird das Ende gekennzeichnet?

Mit dem Zeichen 53/29c.

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