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53/29c Geh- u. Radweg ohne Benützungspflicht für Radfahrer Ende

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Neuhauser VT

Reflexionsklasse: Typ 1
Ausführung: Flachform

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Beschreibung

53/29c Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht für Radfahrer Ende

Das Hinweiszeichen 53/29c zeigt das Ende eines gemeinsamen Geh- und Radwegs ohne Benützungspflicht an. Radfahrer müssen ab hier auf die Fahrbahn oder eine andere Radverkehrsanlage wechseln, Fußgänger gehen auf dem Gehsteig oder Gehweg weiter.

Am Übergang ändert sich die Situation für beide Gruppen: Radfahrer fädeln in den Fahrzeugverkehr ein, Fußgänger haben den Weg wieder für sich. Das Zeichen sollte deshalb so stehen, dass Radfahrer genug Raum haben, um sicher auf die Fahrbahn zu wechseln, zum Beispiel vor einer Bordsteinabsenkung.

Formate und Reflexion

  • Ausführung: Flachform, Alform, C-Sign
  • Reflexionsklasse: Typ 1, Typ 2, Typ 3
  • Format/Stärke: 470x470/2, 630x630/2, 960x960/2,5 mm

Der Abschnitt hat mit 53/28a begonnen, dessen Format Sie am besten auch für das Ende übernehmen. Für getrennt geführte Wege gibt es eigene Endezeichen, etwa 53/29d mit Rad links.

Endet ein benützungspflichtiger gemeinsamer Weg, ist 52/17a Geh- und Radweg Ende zu verwenden. Zubehör und weitere Zeichen finden Sie bei Menne Verkehrstechnik unter Verkehrszeichen kaufen.

Richtlinien

Einordnung

Hinweiszeichen nach § 53 Z 29c der österreichischen StVO 1960. Es beendet einen gemeinsamen Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht für Radfahrer.

Größen

  • 470x470 mm, 2 mm
  • 630x630 mm, 2 mm
  • 960x960 mm, 2,5 mm

Reflexionsklassen

  • Typ 1
  • Typ 2
  • Typ 3

Ausführungen

  • Flachform
  • Alform
  • C-Sign

Montage & Zubehör

In Gehsteigen wird die Bodenhülse City mit Spannring eingesetzt, so lässt sich der Steher bei Bauarbeiten entnehmen.

Häufige Fragen

Was bedeutet das Zeichen 53/29c?

Es zeigt das Ende eines gemeinsamen Geh- und Radwegs ohne Benützungspflicht an.

Wo fahren Radfahrer nach dem Zeichen weiter?

Auf der Fahrbahn oder auf einer anderen gekennzeichneten Radverkehrsanlage.

Welches Zeichen beendet einen benützungspflichtigen Geh- und Radweg?

Dafür wird 52/17a Geh- und Radweg Ende verwendet.

Wo sollte das Endezeichen stehen?

Dort, wo Radfahrer sicher auf die Fahrbahn wechseln können, etwa vor einer Bordsteinabsenkung.

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