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53/27 Radweg ohne Benützungspflicht Anfang

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Neuhauser VT

Reflexionsklasse: Typ 1
Ausführung: Flachform

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Beschreibung

53/27 Radweg ohne Benützungspflicht Anfang

Das Hinweiszeichen 53/27 kennzeichnet den Beginn eines Radwegs, den Radfahrer benützen dürfen, aber nicht müssen. Sie können also wählen, ob sie auf dem Radweg oder auf der Fahrbahn fahren.

Diese Wahlfreiheit ist sinnvoll, wenn der Radweg schmal ist, viele Ausfahrten quert oder für schnelle Radfahrer und Lastenräder wenig geeignet ist. Der Radweg bleibt dem Radverkehr gewidmet, Kraftfahrzeuge dürfen ihn nicht befahren. Soll die Nutzung verpflichtend sein, verwendet die Behörde stattdessen das Vorschriftszeichen 52/16 Radweg.

Varianten

  • Ausführung: Flachform, Alform, C-Sign
  • Reflexionsklasse: Typ 1, Typ 2, Typ 3
  • Format/Stärke: 470x470/2, 630x630/2, 960x960/2,5 mm

Für Radwege im Ortsgebiet ist 470x470 mm üblich, an Radwegen entlang schneller Landesstraßen eher 630x630 mm.

Das Ende des Radwegs zeigt 53/29b Radweg ohne Benützungspflicht Ende. Wird der Weg gemeinsam mit Fußgängern genutzt, passt 53/28a Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht. Montagezubehör und weitere Zeichen finden Sie bei Menne Verkehrstechnik unter Verkehrszeichen kaufen.

Richtlinien

Einordnung

Hinweiszeichen nach § 53 Z 27 der österreichischen StVO 1960. Es kennzeichnet den Beginn eines Radwegs, dessen Benützung für Radfahrer freiwillig ist.

Größen

  • 470x470 mm, 2 mm
  • 630x630 mm, 2 mm
  • 960x960 mm, 2,5 mm

Reflexionsklassen

  • Typ 1
  • Typ 2
  • Typ 3

Ausführungen

  • Flachform
  • Alform
  • C-Sign

Aufstellung & Genehmigung

Ob ein Radweg benützungspflichtig ist oder nicht, entscheidet die Behörde im Rahmen der Verordnung. Das Zeichen wird am Beginn des Radwegs und nach Kreuzungen erneut aufgestellt.

Montage & Zubehör

Am Radwegrand genügt ein schlanker Steher mit Aufstellvorrichtung Aluminium. In gepflasterten Nebenflächen hält die Bodenhülse City den Steher.

Häufige Fragen

Was bedeutet das Zeichen 53/27?

Es kennzeichnet einen Radweg ohne Benützungspflicht. Radfahrer dürfen ihn nutzen, können aber auch auf der Fahrbahn fahren.

Was ist der Unterschied zum Zeichen 52/16 Radweg?

Beim Vorschriftszeichen 52/16 Radweg müssen Radfahrer den Radweg benützen, bei 53/27 ist die Benützung freiwillig.

Dürfen Fußgänger den Radweg ohne Benützungspflicht nutzen?

Grundsätzlich nein, der Radweg ist dem Radverkehr gewidmet. Für einen gemeinsam genutzten Weg gibt es das Zeichen 53/28a Geh- und Radweg.

Welche Größe ist im Ortsgebiet üblich?

Im Ortsgebiet wird meist 470x470 mm verwendet, an schnelleren Straßen 630x630 mm.

Wie wird das Ende angezeigt?

Mit dem Zeichen 53/29b Radweg ohne Benützungspflicht Ende.

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