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§52/10a Geschwindigkeitsbeschränkung 70 km/h

Preis:
Sonderpreis57,68 €
zzgl. MwSt.
Neuhauser VT

Reflexionsklasse: Typ 1
Ausführung: Flachform

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Beschreibung

§52/10a Geschwindigkeitsbeschränkung 70 km/h – Verkehrszeichen für Österreich

Das österreichische Verkehrszeichen §52/10a Geschwindigkeitsbeschränkung 70 km/h kennzeichnet die dargestellte Verkehrsregel und sorgt für eine klare, rechtskonforme Verkehrsführung. Es eignet sich für die professionelle Beschilderung im öffentlichen Straßenraum sowie – abhängig vom Einsatz – für Gemeinden, Straßenmeistereien, Bauunternehmen und Verkehrstechnikbetriebe.

Ausführungen, Reflexion und Bestellung

Je nach verfügbarer Ausführung ist das Schild als Flachform, Alform oder C-Sign, mit Reflexionsfolie Typ 1, Typ 2 oder Typ 3 sowie in unterschiedlichen Größen erhältlich. Die zugehörigen Neuhauser-Artikelnummern und Nettopreise sind in der Variantentabelle aufgeführt. Vor der Bestellung sollten behördliche Vorgaben, Montageort und erforderliche Sichtbarkeit geprüft werden, damit das Verkehrszeichen der österreichischen StVO und den einschlägigen technischen Anforderungen entsprechend eingesetzt wird.

Mit uns sicher im Straßenverkehr

Unsere Überzeugung ist klar: Verkehrstechnik muss verlässlich sein, verständlich bleiben und sich in der Praxis bewähren. Genau danach richten wir unser Handeln aus. Wir entwickeln Lösungen, die nicht nur Normen erfüllen, sondern im täglichen Einsatz überzeugen – auf Baustellen, in Unternehmen und im öffentlichen Raum. Jedes Produkt steht für den Anspruch, Sicherheit einfach, eindeutig und ohne Umwege umzusetzen. Dafür übernehmen wir Verantwortung – jeden Tag.

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Die Versandkosten betragen pauschal 7,95 € pro Bestellung – unabhängig von Gewicht, Volumen oder Anzahl der bestellten Artikel. Es gibt keine versteckten Aufschläge.

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