Beschreibung
§52/10a Geschwindigkeitsbeschränkung 20 km/h – Verkehrszeichen für Österreich
Das österreichische Verkehrszeichen §52/10a Geschwindigkeitsbeschränkung 20 km/h kennzeichnet die dargestellte Verkehrsregel und sorgt für eine klare, rechtskonforme Verkehrsführung. Es eignet sich für die professionelle Beschilderung im öffentlichen Straßenraum sowie – abhängig vom Einsatz – für Gemeinden, Straßenmeistereien, Bauunternehmen und Verkehrstechnikbetriebe.
Ausführungen, Reflexion und Bestellung
Je nach verfügbarer Ausführung ist das Schild als Flachform, Alform oder C-Sign, mit Reflexionsfolie Typ 1, Typ 2 oder Typ 3 sowie in unterschiedlichen Größen erhältlich. Die zugehörigen Neuhauser-Artikelnummern und Nettopreise sind in der Variantentabelle aufgeführt. Vor der Bestellung sollten behördliche Vorgaben, Montageort und erforderliche Sichtbarkeit geprüft werden, damit das Verkehrszeichen der österreichischen StVO und den einschlägigen technischen Anforderungen entsprechend eingesetzt wird.
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