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Hinweisschild – widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt

Preis:
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Neuhauser VT

Reflexionsklasse: Typ 1
Ausführung: Flachform

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Beschreibung

Das Hinweisschild „Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt“ kündigt unmissverständlich an, dass falsch geparkte Fahrzeuge auf Kosten des Halters entfernt werden. Es wird in Österreich vor allem auf Parkplätzen, Betriebsgeländen und an privaten Zufahrten verwendet.

Klare Ansage vor Einfahrten und Stellplätzen

Supermarktparkplätze nach Geschäftsschluss, reservierte Mieterstellplätze, Feuerwehrzufahrten von Wohnanlagen oder die Ladezone eines Gewerbebetriebs: Überall dort, wo Fremdparker regelmäßig Ärger machen, setzt diese Tafel ein deutliches Signal. Der Text ist ausgeschrieben und damit auch für Ortsunkundige sofort verständlich. Das Format 470 x 310 mm bietet genug Fläche, damit der Hinweis aus dem fahrenden Auto gelesen werden kann.

Ob ein Fahrzeug tatsächlich entfernt werden darf und wer die Kosten trägt, hängt vom Einzelfall ab. Auf Privatgrund bewegt man sich im Zivilrecht, auf Straßen mit öffentlichem Verkehr entscheidet die Behörde. Das Schild schafft Klarheit, ersetzt aber keine rechtliche Prüfung.

Ausführung

  • 470 x 310 mm, 2 mm
  • Flachform, Alform oder C-Sign
  • Reflexionsfolie Typ 1, Typ 2 oder Typ 3

Für kürzere Botschaften unter einem Parkverbot gibt es das Hinweisschild Abschleppzone, für Garagentore das Schild Ausfahrt freihalten. Weitere Tafeln finden Sie unter Verkehrsschilder.

Richtlinien

Einordnung

Textliches Hinweisschild für Österreich, das vor dem kostenpflichtigen Abschleppen widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge warnt. Es wird allein oder ergänzend unter einem Halte- und Parkverbot verwendet.

Größen

  • 470 x 310 mm, 2 mm

Reflexionsklassen

  • Typ 1
  • Typ 2
  • Typ 3

Ausführungen

  • Flachform
  • Alform
  • C-Sign

Hinweise zum Einsatz

Auf Privatparkplätzen sollte das Schild gut sichtbar an jeder Einfahrt stehen, damit niemand behaupten kann, es übersehen zu haben. Im öffentlichen Straßenraum ist das Entfernen von Fahrzeugen Sache der Behörde, das Schild hat dort nur ergänzende Wirkung.

Montage & Zubehör

An Parkplatzeinfahrten wird das Schild oft auf einem eigenen Rohrsteher in einer Bodenhülse City gesetzt, damit es bei Schneeräumung entnommen werden kann.

Häufige Fragen

Darf ich auf meinem Privatparkplatz abschleppen lassen?

Das Schild macht die Regel sichtbar, die rechtliche Zulässigkeit hängt aber vom Einzelfall ab. In Österreich ist das auf Privatgrund eine zivilrechtliche Frage, eine Beratung vorab ist sinnvoll.

Wo sollte das Schild hängen?

Möglichst an jeder Zufahrt zum Parkplatz und auf Augenhöhe der Fahrer, damit es vor dem Abstellen gelesen wird.

Welche Größe hat das Schild?

Es misst 470 x 310 mm bei 2 mm Materialstärke.

Was ist der Unterschied zum Schild Abschleppzone?

Die Abschleppzone ist ein kurzer Hinweis, meist unter einem Parkverbot. Dieses Schild formuliert die Folge, das kostenpflichtige Abschleppen, ausführlich aus.

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