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53/9e Begegnungszone

Preis:
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Neuhauser VT

Reflexionsklasse: Typ 1
Ausführung: Flachform

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Beschreibung

Das Hinweiszeichen 53/9e Begegnungszone kennzeichnet den Beginn einer Begegnungszone. In dieser Zone teilen sich Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge die Verkehrsfläche gleichberechtigt; die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h, sofern die Behörde nicht 30 km/h verordnet hat. Das Zeichen ist in § 53 der österreichischen StVO 1960 vorgesehen.

Gemeinsam statt getrennt

Fußgänger dürfen in der Begegnungszone die gesamte Fahrbahn benützen, sollen den Fahrzeugverkehr aber nicht mutwillig behindern. Lenker dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern. Begegnungszonen eignen sich für Ortszentren, Bahnhofsvorplätze und Einkaufsstraßen, in denen viel Fußverkehr herrscht, aber Lieferverkehr und Zufahrt weiterhin möglich sein sollen. Am Ende der Zone steht 53/9f Ende der Begegnungszone.

Erhältliche Ausführungen

  • Flachform, Alform oder C-Sign
  • Typ 1, Typ 2, Typ 3
  • 470 x 630 mm in 2 mm
  • 630 x 960 mm in 2,5 mm
  • 960 x 1200 mm in 3 mm

Gilt in der Zone 30 km/h statt 20 km/h, ist dies auf dem Zeichen bzw. einer Ergänzung anzugeben; klären Sie die gewünschte Darstellung bei der Bestellung. Für die Montage passt die Aufstellvorrichtung Aluminium; weitere Tafeln finden Sie unter Verkehrsschilder.

Richtlinien

Einordnung

Hinweiszeichen 53/9e nach § 53 StVO 1960 (Österreich), kennzeichnet den Beginn einer Begegnungszone.

Größen

  • 470 x 630 mm, Stärke 2 mm
  • 630 x 960 mm, Stärke 2,5 mm
  • 960 x 1200 mm, Stärke 3 mm

Reflexionsklassen

  • Typ 1
  • Typ 2
  • Typ 3

Ausführungen

  • Flachform
  • Alform
  • C-Sign

Aufstellung & Genehmigung

Begegnungszonen werden von der Behörde verordnet, einschließlich der Entscheidung, ob 20 oder 30 km/h gelten. Planende Gemeinden stimmen Beschilderung, Bodengestaltung und Zufahrten am besten im selben Verfahren ab.

Montage & Zubehör

An gepflasterten Plätzen eignet sich die Bodenhülse City mit Spannring, damit der Steher für Märkte oder Feste entfernt werden kann.

Häufige Fragen

Was bedeutet das Zeichen 53/9e Begegnungszone?

Es kennzeichnet eine Zone, in der sich Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge die Verkehrsfläche teilen. Fußgänger dürfen die gesamte Fahrbahn benützen.

Wie schnell darf man in einer Begegnungszone fahren?

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. Die Behörde kann stattdessen 30 km/h verordnen, das wird dann auf dem Zeichen angezeigt.

Haben Fußgänger in der Begegnungszone Vorrang?

Lenker dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern. Fußgänger dürfen den Fahrzeugverkehr aber nicht mutwillig aufhalten.

Was ist der Unterschied zur Wohnstraße?

In der Begegnungszone ist Durchfahrt erlaubt und es gelten 20 bzw. 30 km/h. In der Wohnstraße ist nur Zu- und Abfahren im Schritttempo gestattet.

Versand

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