Beschreibung
Das Hinweiszeichen 53/9a Fußgängerzone kennzeichnet den Beginn einer Fußgängerzone. In diesem Bereich ist der Fahrzeugverkehr nach der österreichischen StVO 1960 grundsätzlich verboten; Ausnahmen, etwa für Ladetätigkeiten zu bestimmten Zeiten oder für Radfahrer, werden mit Zusatztafeln kundgemacht. Das Zeichen gehört zu den Hinweiszeichen nach § 53.
Fußgängerzonen planen und beschildern
Fußgängerzonen machen Innenstädte und Ortskerne attraktiver zum Flanieren und Einkaufen. Damit die Regelung wirkt, muss das Zeichen an jeder Einfahrt in die Zone stehen. Erlaubte Fahrzeuge dürfen in der Fußgängerzone nur im Schritttempo fahren und müssen auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Am Ausgang der Zone steht das Gegenstück 53/9b Ende der Fußgängerzone.
Ausführungen
- Flachform, Alform und C-Sign
- Reflexionsklasse Typ 1, Typ 2, Typ 3
- 470 x 630 mm, Stärke 2 mm
- 630 x 960 mm, Stärke 2,5 mm
- 960 x 1200 mm, Stärke 3 mm
In engen Altstadtgassen wird oft das kleine Format gewählt. Wo Lieferverkehr zu bestimmten Zeiten zufahren darf, ist am Steher zusätzlich Platz für eine Zusatztafel einzuplanen. Für Einfahrten, an denen Steher bei Märkten oder Veranstaltungen entfernt werden, bietet sich die Bodenhülse City an. Passende Zusatz- und Hinweiszeichen bietet die Kategorie Verkehrsschilder.
Richtlinien
Häufige Fragen
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