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52/14a Reitverbot

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Neuhauser VT

Reflexionsklasse: Typ 1
Ausführung: Flachform

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Beschreibung

Das Zeichen 52/14a „Reitverbot“ untersagt das Reiten im gekennzeichneten Bereich. Es ist ein Verbotszeichen nach § 52 Z 14a der österreichischen StVO 1960.

Wo Reiter ausweichen sollen

In ländlichen Regionen und an Stadträndern teilen sich Reiter Wege mit Spaziergängern, Radfahrern und landwirtschaftlichem Verkehr. Das Reitverbot kommt dort zum Einsatz, wo Pferde den Belag beschädigen würden oder Begegnungen problematisch sind: auf frisch gekiesten Geh- und Radwegen, in Parkanlagen, auf Uferwegen, in Wasserschutzgebieten, an Spielplätzen oder auf stark frequentierten Wanderwegen. Gemeinden lenken den Reitverkehr so auf ausgewiesene Reitwege und vermeiden Konflikte mit anderen Nutzern.

Für Grundbesitzer, etwa Forst- oder Landwirtschaftsbetriebe mit Privatwegen, ist die Tafel eine eindeutige Information an Reiter, dass ihr Weg nicht zum Reiten freigegeben ist. Weitere Verbotszeichen bietet die Kategorie Verkehrsschilder.

Erhältliche Varianten

Das Zeichen gibt es als Flachform, Alform oder C-Sign, mit Reflexionsfolie Typ 1, Typ 2 oder Typ 3. Auf Wegen ohne Kfz-Verkehr genügt meist das kleine Format 480 mm (2 mm); daneben sind 670 mm (2 mm) und 960 mm (2,5 mm) verfügbar. Zur Montage passt die Aufstellvorrichtung Stahl feuerverzinkt.

Richtlinien

Einordnung

Verbotszeichen 52/14a gemäß § 52 Z 14a StVO 1960 (Österreich): Reiten verboten.

Größen

  • Format 480 mm, Stärke 2 mm
  • Format 670 mm, Stärke 2 mm
  • Format 960 mm, Stärke 2,5 mm

Reflexionsklassen

  • Typ 1
  • Typ 2
  • Typ 3

Ausführungen

  • Flachform
  • Alform
  • C-Sign

Aufstellung & Genehmigung

Für Straßen und Wege mit öffentlichem Verkehr wird das Reitverbot behördlich verordnet. Bei Forst- und Privatwegen entscheidet der Grundeigentümer; die Tafel ersetzt dort keine Vereinbarung mit Reitvereinen, macht die Regel aber für alle sichtbar.

Montage & Zubehör

Am Waldrand oder auf Wiesenwegen wird der Steher in einen Fundamentsockel mit Kunststoffkonus gesetzt. Eine Abdeckkappe verhindert, dass Wasser ins Rohr läuft.

Häufige Fragen

Was bedeutet das Zeichen 52/14a Reitverbot?

Im gekennzeichneten Bereich ist das Reiten verboten.

Darf ich mein Pferd führen?

Das Zeichen verbietet das Reiten. Ob Führen erlaubt ist, hängt von den übrigen Regeln für den Weg ab; im Zweifel bei der Gemeinde nachfragen.

Wo werden Reitverbote typischerweise aufgestellt?

In Parkanlagen, auf Geh- und Radwegen, Uferwegen und stark frequentierten Wanderwegen.

Welches Format reicht auf einem Wanderweg?

Meist genügt das Format 480 mm mit 2 mm Stärke.

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